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Israel vor Gericht: „Warfare“ und „Lawfare“

Israel vor Gericht: „Warfare“ und „Lawfare“

Begeht Israel im Gazastreifen Völkermord? Dieser Ansicht ist nicht nur Südafrika, das beim Internationalen Gerichtshof (ICJ) eine diesbezügliche Klage gegen Israel eingebracht hat. Nun hat Karim Khan, der Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC), einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu wegen angeblicher Kriegsverbrechen unterzeichnet.

Während Israel an mehreren Fronten einen legitimen Verteidigungskrieg ("warfare") gegen den Iran und dessen Terrorbanden führt, werden vor internationalen Gerichten ("lawfare") Nebelhandgranaten geworfen, um die wirklichen Zusammenhänge zu verbergen. Die Feinde Israels bedienen sich dabei der vielfach angewandten Methode semantischer Manipulationen. Wir kennen solche Beispiele: "Ehe" statt homosexuelle Partnerschaft, "reproduktive Rechte" statt Abtreibung, "sexuelle Selbstbestimmung" statt Leugnung biologischer Gewissheiten, "Migration" statt illegale Zuwanderung.

Wahre Meister in der Kunst der semantischen Manipulation sind die "Palästinenser"; das Anführungszeichen ist nötig, weil damit keineswegs alle Bewohner Palästinas gemeint sind, sondern lediglich die Araber, die auch dann noch als "Palästinenser" und "Flüchtlinge" gelten, wenn sie schon in dritter bis vierter Generation in anderen Ländern leben und – wie im Fall Jordaniens – auch deren Staatsbürgerschaft angenommen haben: Etwa so, wie die nach 1945 aus Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Jugoslawien vertriebenen Deutschen Staatsbürger Deutschlands und Österreichs wurden, die im Unterschied zu den "Palästinensern" von der internationalen Staatengemeinschaft allerdings nicht permanenten Flüchtlingsstatus erhalten haben und auch nicht von UN-Organisationen durchgefüttert, verhätschelt und produktiver Arbeit entfremdet wurden.

Knapp 1,3 Millionen Araber besitzen heute die israelische Staatsbürgerschaft, das entspricht einem Fünftel der Einwohner Israels. Dazu kommen weitere 280.000 Araber in Ostjerusalem und auf den Golanhöhen, die den Status "ständiger Einwohner" und den damit verbundenen Anspruch auf Staatsbürgerschaft haben, den sie allerdings aus politischen Gründen mehrheitlich nicht nützen. Natürlich gibt es Konflikte zwischen jüdischen und arabischen Israelis, aber Israel ist alles andere als ein "Apartheidstaat".

Hinlänglich bekannt ist, dass 1948/49 etwa 700.000 Araber aus Palästina in die Flucht getrieben ("Nakba") wurden, weit weniger bekannt hingegen, dass 850.000 Juden aus arabischen Ländern und dem Iran vertrieben wurden ("jüdische Nakba"). In keiner einzigen der mehr als 170 Palästina-Resolutionen der UN wird die Vertreibung der Juden aus den muslimischen Ländern auch nur erwähnt. 

Zu den verzerrenden Darstellungen, die immer nur eine Seite beleuchten, kommt nun die Methode der Begriffsentleerung vor den internationalen Gerichten zum Tragen. Friedrich August von Hayek sprach von "Wieselwörtern", denn so geschickt wie Wiesel Eier aussaugen, bis nur noch die Schale übrigbleibt, gehen postkolonialistisch und antizionistisch motivierte Juristen mit den Begriffen "Kriegsverbrechen" und "Genozid" um. Die UN-Genozidkonvention von 1948 definiert als Völkermord "Handlungen, die in der Absicht begangen (werden), eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören".

Um die Anwendung von militärischer Gewalt als "Genozid" zu bezeichnen, reicht es also nicht, auf die Zahl der getöteten Zivilisten im Gazastreifen zu verweisen, es müsste auch genozidale Absicht nachgewiesen werden. Das erklärte und nachvollziehbare Ziel der israelischen Streitkräfte ist jedoch gerade nicht die Auslöschung der arabischen Zivilisten, denn sonst würden sie die Bevölkerung nicht ausdrücklich vor bevorstehenden Angriffen warnen, sondern die restlose Ausschaltung der terroristischen Hamas.

Der Hauptgrund, warum so viele Zivilisten getötet werden, liegt darin, dass die Terroristen ihre militärische und logistische Infrastruktur in und unter Spitälern, Moscheen, Schulen und Wohnhäusern eingerichtet haben. Wie in jedem Krieg werden auch in diesem Zivilisten getötet, wobei aber im Falle des Gazastreifens erstens nicht klar ist, wie viele es wirklich sind, da die kolportierten Angaben von der Hamas stammen, und zweitens, wie viele wirklich zivile Opfer sind, weil die Terroristen keine Uniformen tragen.

Mit Recht angewendet wird der Vorwurf der genozidalen Absicht hingegen auf Hamas und Hizbollah, die sich beide explizit auf die Vernichtung Israels und die Ermordung der Juden als Etappenziel des "Heiligen Kriegs" gegen die Ungläubigen festgelegt haben. Das Pogrom vom 7. Oktober 2023 war ein Akt des Völkermordes, die israelische Reaktionen darauf sind es nicht.   

Einen "sauberen" Krieg gibt es nicht und hat es nie gegeben, in jedem Krieg kommt es zu Verbrechen, die selbstverständlich geahndet werden müssten. Ob ein Krieg gerecht oder nicht gerecht ist, bemisst sich nicht an der Zahl der Opfer.

Zweifellos handelte es sich bei der Bombardierung deutscher Städte durch die Alliierten, sofern sie in der Absicht durchgeführt wurden, die Zivilbevölkerung zu zermürben, um Kriegsverbrechen, obwohl sich Bomber-Harris und seine Mittäter nie vor Gericht verantworten mussten. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Krieg gegen Hitler-Deutschland ein gerechter und notwendiger Krieg war. Von einigen notorischen Rechtsextremisten abgesehen erhebt niemand ernstlich den Vorwurf, England und Amerika hätten in diesem Krieg die Auslöschung der deutschen Nation geplant.

Aber eine solche Absicht unterstellt man Israel im Krieg gegen den islamistischen Terrorismus, und dies eben nicht nur in den immer weiter nach links driftenden Medien, sondern auch in der internationalen Strafjustiz. "Lawfare" hebt die Anmaßung politisierender Richter und Staatsanwälte, die uns in der EU und in Österreich leidlich bekannt sind, auf die internationale Ebene.

 

Karl-Peter Schwarz ist Autor und Journalist; er war früher bei "Presse", ORF und FAZ tätig.