Haben nur Migranten "Menschenrechte"?
Die Gerichtshöfe von EU und Europarat entscheiden über "Menschenrechte". Immer wieder einseitig und weit über bloße Auslegung der Vorschriften und Konventionen hinausgehend, oft als Quasi-Gesetzgeber. Gerichte sind aber keine Gesetzgeber.
Für die Gesetzgebung sind andere Instanzen zuständig. Und das Recht geht vom Volk aus. Recht in Österreich muss vom österreichischen Volk ausgehen und nicht von Richtern in internationalen "Menschenrechts"-Gerichtshöfen, die nur die "Menschenrechte" illegaler Migranten im Auge haben, nicht aber die der einheimischen Bevölkerung, der sie dabei so schaden, auch in den finanziellen Auswirkungen, dass ihr fast die Luft zum freien ungefährdeten Leben im eigenen Land genommen wird!
Gerichte müssen Gesetze und Konventionen unter Wahrung der Rechte und Ansprüche aller Betroffenen so auslegen, dass es nicht zu einseitigen Begünstigungen und einseitigen Benachteiligungen kommt! Und die Rechtsprechung der beiden internationalen Gerichtshöfe in Migrations- und Asylangelegenheiten ist derzeit einseitig. Und das steht dabei mit dem grundlegenden Sinn und Zweck der Vorschriften und Konventionen, die sie anzuwenden haben, im Widerspruch!
Das muss man nicht so ohne hinnehmen! Aber leider geschieht das jetzt ständig. Da muss sich etwas ändern!
Wer wird da das Wort erheben?
Dr. jur. Peter F. Lang, Ex-Richter, Ex-Diplomat (Gesandter i.R. des österr. Auswärtigen Dienstes).