
Warum die EU die Asylpolitik nicht ändern kann
Erstmals ein kleiner Hoffnungsstrahl in der europäischen Politik: Den kann man im ganz sicher nicht zufälligen Zusammenfallen mehrerer Initiativen für den Kampf gegen die illegale Immigration erblicken. Gewiss, noch ist kein einziger Beschluss in trockenen Tüchern. Gewiss, das wird dauern. Gewiss, der erfahrene Europäer wartet geradezu, wo sich in den Vorstößen alsbald ein Hintertürchen zeigen wird, durch das linke Parteien oder Richter weitere Millionen Moslems und Schwarzafrikaner hereinlassen können. Gewiss, keine Regierung, keine Kommission wagte bisher, vom zentralen Problem in der großen Problemkiste auch nur zu reden, also vom Islam. Gewiss, die härtesten Gegner eines größeren Schutzes gegen die Immigrations-Invasion, also die diversen Höchstrichter, werden nicht so schnell aufgeben. Aber dennoch klammert man sich nicht ganz grundlos an diesen Hoffnungsstrahl.
- Aggressions-Diktator Putin hat sich in seinem Hass auf Europa auch militärisch mit dem Iran verbündet, einem der gefährlichsten Agitatoren einer besonders aggressiven Islam-Variante. Putin, beziehungsweise sein Marionettenregime in Belarus hat den Import von illegalen Migranten nach Europa massiv forciert, um Europa zu destabilisieren: Das macht alle skeptisch zur islamischen Immigration, die die Gefährlichkeit Putins erkannt haben, wie es inzwischen doch ein Großteil der Linken hat. Russland ist auf der Linken nur noch für Kommunisten und die deutsche Linkspartei positiv konnotiert, nicht mehr für die klassischen Sozialdemokraten, die einst noch in Moskau den Boden geküsst haben. Daher bleiben nur noch die AfD und die FPÖ als De-Facto-Verbündete Russlands, während sich auch die meisten anderen Rechtsparteien Europas klar von Putin abgewendet haben.
- Zugleich ist Tatsache, dass die sozialistischen Parteien, die solange (aus "Haltung"? in der Hoffnung auf neue Wählermassen? Oder nur in einem dümmlichen Reaktionsreflex, dass man dagegen sein muss, wo die Rechtsparteien ein Thema besetzt haben?) die Migration befördert haben, durch mehrere Wahlen geschwächt worden sind.
- Überdies scheinen etliche europäische Sozialdemokraten – nicht nur die schon lange klüger gewordene dänische Partei – begriffen zu haben, dass ihnen gerade wegen ihrer Haltung zum Migrationsthema die traditionellen Wähler im Eilschritt davonlaufen. So hat in Österreich unter den parteipolitisch zuordenbaren Organisationen bisher lediglich die SPÖ-"Volkshilfe" gegen die neuen Akzente einer Regierung mit SPÖ-Beteiligung gekämpft.
Natürlich kann man mit gutem Grund sagen: Alles viel zu spät. Und wahrscheinlich noch nicht effizient genug. Aber dennoch sei klar gesagt: Dies Richtung scheint zu stimmen.
In Brüssel, Berlin und Wien scheint manches in Bewegung gekommen zu sein, was früher undenkbar gewesen ist.
Freilich: Die drei größten rechtlichen Probleme werden in der derzeitigen politischen Diskussion weiterhin total übersehen oder ignoriert. Denn selbst wenn in der EU eine perfekte Verordnung und in den Mitgliedsstaaten effiziente Gesetze beschlossen werden sollten – zwei überaus optimistische Annahmen, von deren Umsetzung wir noch ordentlich entfernt sind –, bleiben rechtlich drei große Hindernisse.
Der Verfassungsrechtler und Ex-Nationalratspräsident Andreas Khol hat sie im Vorjahr im Jahrbuch für Politik so zusammengefasst: "Alle derzeit panisch gesuchten Wege der Union, der unter dem Vorwand der Asylsuche über Europa hereingebrochenen illegalen Einwanderung eine Ende zu bereiten, müssen so lange scheitern, als Art. 3 EMRK (und die korrespondierenden Bestimmungen der EU-Grundrechtscharta) sowie die Bestimmungen aus dem Amsterdamer Vertrag in Teil V des EU-Vertrags (Art. 67ff) unverändert gelten."
Die Hindernisse Im Detail, an denen die EU-Kommission rechtlich gar nichts ändern kann:
- Der unter starker grüner Beteiligung ausgearbeitete Amsterdamer EU-Vertrag von 1997 hat das Recht jedes Migranten, der einen Antrag auf Asyl stellt, auf ein Verfahren im EU-Inland gebracht. Daher darf jeder, der das Wort "Asyl" auf einen Zettel schreiben oder aussprechen kann, einreisen und hier das Ende aller administrativen und gerichtlichen Verfahren abwarten.
- Der "Europäische Gerichtshof für Menschrechte" (EGMR) hat in seiner – in Wahrheit durch keinen Vertrag begründeten – Judikatur den vorgeschriebenen Schutz gegen unmenschliche Behandlung im Sinn des Artikels 3 der Menschenrechtskonvention (EMRK) so ausgelegt, "wie es nie beabsichtigt war" (Khol). Er hat Abschiebungen in ein Drittland, in dem die Garantien für ein gerechtes Gerichtsverfahren nicht gegeben sind, kurzerhand verboten. Gemäß diesem Gerichtshof ist sogar eine Abschiebung in die EU-Staaten Griechenland und Ungarn verboten worden.
- Dieser EGMR hat darüber hinaus aus eigener Machtvollkommenheit den Artikel 8 der Menschenrechtkonvention absurd ausgeweitet. Der lautet: "Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs." Die Richter haben daraus zur europaweiten Verblüffung ein umfassendes Recht auf Familienzusammenführung für alle Asylanten gemacht, von denen viele inzwischen ganzen Clans zu einem rechtlich erlaubten Aufenthalt in Europa verholfen haben.
Das ist alles krank, das ist alles traurig, das ist aber rechtliche Praxis. Das ist zentrales Element einer Entwicklung, wo die Demokratie durch die Judikatur einiger Richter wenn schon nicht ganz ersetzt, so doch weitgehend eingeschränkt worden ist.
Nichts, absolut nichts aus diesen drei Punkten kann durch ein nationales Gesetz oder eine EU-Verordnung oder EU-Richtlinie geändert werden. Selbst wenn alles so ablaufen sollte, wie es derzeit in Brüssel, Berlin und Wien vielversprechend verkündet wird.
Punkt 1 kann nämlich nur durch eine Änderung des EU-"Primärrechts", des EU-Vertrags, geändert werden. Das aber wäre eine mühsame und sich über Jahre hinziehende Angelegenheit, bei der neben dem EU-Parlament auch alle 27 Mitgliedsstaaten in ihren Parlamenten (und manchmal auch in Referenden) ausdrücklich zustimmen müssen. In einem solchen Änderungsprozess werden mit Sicherheit sofort andere Maßnahmen auf den Tisch gebracht werden, die in den EU-Vertrag hinein sollen. Ein solches Verfahren würde – wenn es überhaupt eingeleitet wird – viele Jahre dauern.
Eine Änderung des EU-Vertrags ist aber noch harmlos gegen den Versuch, in den Punkten 2 und 3 eine Änderung zu erzielen. Denn einer Änderung der EMRK müssten gar 47 Staaten, einschließlich Russlands und des rein islamischen Aserbaidschan, im Konsens zustimmen. Da ist die EU absolut machtlos, weil gar nicht zuständig.
Genau aus diesem Grund haben die britischen Konservativen auch die Zugehörigkeit ihres Landes zur EMRK aufkündigen wollen, weil sie diese als unreformierbar erkannt haben (ehe ihnen die britischen Wähler – aus anderen Gründen – das Regierungsmandat aufgekündigt haben).
Man muss daher sehr skeptisch bleiben. Die EU-Kommission und ihr Migrationskommissar Magnus Brunner können in der ganzen Misere kaum etwas ändern. So gut ihre Absichten auch klingen. Dennoch sind etliche Aspekte interessant, die Brunner plant:
- Eine EU-Rückführanordnung soll sicherstellen, dass illegale Migranten gleich von jenem Land in ihre Heimat zurückgeschickt werden, in dem sie aufgegriffen werden. Das würde die absurde und mühsame Hin- und Her-Schickerei der Illegalen innerhalb der EU beenden. Das würde auch ihr Untertauchen erschweren.
- Abschiebebescheide eines einzigen EU-Landes sollen in allen Mitgliedsstaaten gelten (Das sollte eigentlich in einem vereinten Europa längst eine Selbstverständlichkeit sein).
- Für straffällig oder zum Sicherheitsrisiko gewordene Migranten soll es Rückkehrzentren geben, also Einrichtungen, die sie 24 Monate nicht mehr verlassen dürfen.
- Das weitaus Positivste an den Brunner-Vorschlägen: Solche Zentren dürfen auch außerhalb der EU errichtet werden, also etwa wie von Italien geplant in Albanien (der österreichische Koalitionspakt hatte bisher lediglich an den EU-Außengrenzen solche Zentren vorgesehen).
- Es gibt ein Wiedereinreiseverbot in der ganzen EU für Abgeschobene.
- Eine für Juni versprochene Liste sicherer Drittstaaten soll einheitlich klären, in welche Staaten als Herkunfts- oder Transitland Migranten überhaupt zurückgeschickt werden dürfen. Auch das ist an sich sinnvoll und längst notwendig, damit nicht in jedem Verfahren diese Frage neu aufgerollt werden kann.
Was aber im Brunner-Plan fehlen dürfte (es liegt freilich noch kein Verordnungsentwurf vor):
- Das Problem ist ungelöst, dass viele afrikanische und islamische Länder sich mit allen möglichen Tricks, aber auch unter Berufung auf die nicht geklärte Herkunft der illegalen Migranten, weigern, diese zurückzunehmen. Sie sind insgeheim froh, überflüssige Esser loszuwerden, und erhoffen überdies die Übersendung vieler Devisen aus Europa.
- Es gibt vor allem weiterhin keine strengen Sanktionen gegen Staaten, die nicht Migranten zurücknehmen. Diese Sanktionen könnten nur in Form einer kompletten Streichung von Handelsprivilegien, Visaerteilungen und Entwicklungshilfe-Geldern bestehen.
- Es gibt weiterhin Staaten, in die nicht abgeschoben werden darf. Bleibt Europa also auf den Menschen von dort weiterhin sitzen?
- Es gibt keine Haftung von Arbeitgebern für Migranten, die sie nach Europa geholt haben.
- Es gibt weiterhin nichts Wirksames zur Abschreckung illegaler Migranten, solange nur gegen Straffällige und Sicherheitsrisken effizient vorgegangen wird. Es wandert doch keiner ein in der Absicht, hier ein Verbrechen zu begehen.
- Völlig unklar ist, wer auf Grund welcher Fakten jemanden zum "Sicherheitsrisiko" erklären kann, und wie lang der folgende Rechtszug ist.
- Das Problem der kulturellen Islamisierung wird nicht einmal direkt angesprochen.
- Es scheint vorerst völlig unklar, was mit Menschen in "Rückkehrzentren" nach 24 Monaten geschieht, wenn sie weiterhin nicht freiwillig ausreisen und kein Staat sie zurückhaben will.
- Können sie dann – etwa von Albanien aus – auch wieder in die EU?
- Am unklarsten aber bleibt, ob nicht wieder die machtgierigen linken Höchstrichter in Luxemburg oder Straßburg jede auch noch so unbedeutende Maßnahme aushebeln werden.
Recht unklar ist aber auch das Paket des künftigen deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz zum gleichen Problemkreis. Er will Migranten gleich an der Grenze "in Abstimmung" mit den Nachbarn – also nicht zuletzt Österreich – zurückschicken. Das scheint aber den Nachbarn kein Vetorecht gegen eine Abschiebung geben zu wollen, sondern nur ein Informationsrecht, damit sie nicht von Abschiebungen überrascht werden.
Notfalls ist Merz auch zu einem deutschen Alleingang bereit. Das klingt stark, erscheint aber wenig durchdacht, das löst noch viel weniger als die oben analysierten Pläne der EU das Problem. Denn:
- Es ist nur ein Rezept gegen neu Hereinströmende, nicht gegen die alten.
- Es ist unklar, wie es gegenüber den Nachbarn wirkt.
- Und es ist mindestens genauso wie die oben analysierte geplante EU-Verordnung gegenüber höchstgerichtlichen Anfechtungen hilflos.
Und haargenau das Gleiche gilt für die österreichischen Vorhaben einer ähnlichen Zurückweisung an der Grenze.
PS: Nur noch peinlich ist das Verhalten des ORF: Sie laden ausgerechnet einen der obersten linken Pro-Migrations-Lobbyisten in die Sendung ...