
Extremismus und das Ende der Meinungsfreiheit
"Eines der freiesten Länder der Welt zerhämmert seine eigene Reputation". Diese Überschrift in einem der renommiertesten Medien der Welt gilt nicht etwa den Vereinigten Staaten, sondern Deutschland. Das schreibt nicht etwa die rechtsliberale Zürcher Zeitung, die als fast letzte deutschsprachige Zeitung kritische Distanz zur (noch immer amtierenden!) deutschen Ampelregierung und zum linken deutschsprachigen Medienmainstream gehalten hat, sondern der linksliberale "Economist" aus London. Die Überzeile macht glasklar, worum es geht: "Die Bedrohung der Meinungsfreiheit in Deutschland". Der "Economist" könnte und müsste Ähnliches auch über Österreich schreiben, würde er dieses Land zur Kenntnis nehmen. Denn auch in Österreich wie in der ganzen EU hat die politische Macht die Meinungsfreiheit Schritt für Schritt zu zertrümmern begonnen. Überall gibt es noch viel mehr bedenkliche Entwicklungen, als sie schon den britischen Journalisten aufgefallen sind.
- In beiden genannten Ländern wird der Anteil jener Menschen bei Repräsentativumfragen (etwa hier oder hier) immer größer, die sagen, dass man seine Meinung nicht mehr frei äußern kann - sie bilden schon die Mehrheit.
- In Deutschland hat die Justiz vor kurzem eine Hausdurchsuchung genehmigt, nur weil ein Rentner einen grünen Wirtschaftsminister im Internet als "Schwachkopf" bezeichnet hat.
- In Österreich hat die übergriffige Medienbehörde RTR einen Privatsender verurteilt, nur weil dort ein Diskussionsteilnehmer gesagt hat, dass das Corona-Virus seinen Ursprung in China hatte (was inzwischen von vielen nationalen Geheimdiensten auch so gesehen wird), was deshalb China gegenüber zu Konsequenzen führen müsste, was aber damals bei linken Medien als Verschwörungstheorie gegolten hat.
- In Deutschland wie Österreich sind Menschen für Vergleiche mit Nazi-Äußerungen oder -Verbrechen verurteilt worden, auch wenn sie diese eindeutig nur als abschreckendes Beispiel dafür zitiert haben, wohin sich Dinge heute zu entwickeln drohen.
- In Deutschland wurde ein Journalist wegen eines satirischen Bildes zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, weil darauf die Innenministerin Faeser mit dem Spruch "Ich hasse Meinungsfreiheit" zu sehen ist.
- Die EU hat – krankerweise von vielen Medien bejubelt! – beschlossen, über die Internetplattformen und "Sozialen Medien" wie Facebook und Twitter exorbitante Strafen für die Veröffentlichung verpönter Postings zu verhängen; das wird zwar jetzt möglicherweise unter dem Druck von Trumps Zollkrieg zurückgenommen (weil die meisten Netzwerke ja amerikanisch sind), das bedeutet aber jedenfalls vor allem für die Meinungsfreiheit der Europäer selbst einen großen Maulkorb.
- Besonders schlimm und folgenreich ist, dass es in diesen Ländern Strafgesetze gibt, die "Hass" unter Strafe stellen, obwohl das eine rein persönliche Emotion ist. Damit sind die dortigen Gesetzgeber weit über die Strafen für Beleidigungen hinausgegangen, auch wenn Äußerungen dieser Emotion mit keinem Aufruf zu irgendwelchen Taten verbunden sind, auch wenn sie auf Fakten beruhen. Das erinnert massiv an das von George Orwell literarisch an die Wand gemalte "Liebesministerium", das ebenfalls behauptet, dass der Staat das Recht hat, Emotionen anzuordnen und zu kontrollieren (in dem dann bei Orwell aber Träger falscher Emotionen gefoltert werden …).
- Hass und Hetze sind schon lange nicht mehr die Volksverhetzung im strafrechtlichen Sinn, wie das lesenswerte deutsche Magazin "Cicero" schreibt. Schon vorsichtige und sachliche Kritik an der Migrationspolitik oder an den Corona-Maßnahmen der Regierung wird als Hass und Hetze bezeichnet – und dadurch ins gesellschaftliche Abseits gedrängt.
- Was besonders beklemmt: Die Begriffe "Hass und Hetze" sind offenbar wörtlich einem Nazi-Gesetz aus dem Jahr 1934 entnommen worden! Es war ein "Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen". Das Heimtückegesetz wurde zu einem der wirksamsten Instrumente des NS-Staates zur Unterdrückung und Verfolgung unerwünschter Meinungen. Hunderttausende wurden laut dem "Cicero"-Bericht auf seiner Grundlage angezeigt und gerieten in die Mühlen der Gestapo und der Nazi-Justiz. In seinem § 1 stellt das Gesetz es unter Strafe, eine unwahre Behauptung zu verbreiten, die geeignet ist, das Ansehen der NSDAP schwer zu schädigen. Der nachfolgende Paragraph stellt "gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP" unter Strafe. Voraussetzung: Sie sind geeignet, "das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben".
- Eine weitere, fast wörtlich der Nazi-Gesetzgebung entnommene und geradezu unerträgliche Einschränkung der Meinungsfreiheit ist jetzt im deutschen Koalitionspakt angekündigt worden. Dort heißt es wörtlich: "Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können." Das klingt nur bei ganz oberflächlicher Betrachtung als akzeptabel. Dabei ist eindeutig klar: Wenn der Staat "falsche Tatsachenbehauptungen" verfolgt, muss er auch über die Kenntnis der absoluten Wahrheit verfügen, sonst wüsste er nicht, was falsch oder wahr ist! Da die deutsche Regierung aber über diese Kenntnis nicht verfügt, macht sie sich mit dem Anspruch, dennoch die Wahrheit zu besitzen, zu direkten Nachfolgern der Nazis. Man kann ihre Hybris auch mit dem Anspruch beschreiben, dass sich die Staatsmacht selbst zu einem Gott wie einst die römischen Kaiser machen und jene verfolgen wird, die nicht an diesen Gott glauben. Wäre der beschwichtigend klingende Zusatz "Unter Wahrung der Meinungsfreiheit" auch nur eine Sekunde ernst gemeint, dann müsste zweifellos die gesamte Regelung wegbleiben.
- Nur noch als grotesk kann empfunden werden, dass speziell in Deutschland und Österreich all diese Einschränkungen der Meinungsfreiheit gleichzeitig mit lebhafter Kritik an den USA wegen dort angeblich oder wirklich stattfindender Einschränkungen stattfinden.
- Diese Kritik hat sich etwa darauf bezogen, dass die Trump-Administration den Zutritt zu Presseterminen anders geregelt hat als bisher (obwohl etwa auch in Österreich Politikertermine mit Journalisten oft sehr willkürlich und selektiv vergeben werden).
- Die Kritik hat sich auch darauf bezogen, dass Trump jetzt privaten Universitäten die Zuschüsse aus Steuergeld streicht, wenn diese antisemitische und antiisraelische Aktivitäten tolerieren, wenn diese Studenten und Lehrkräfte nicht streng nach Leistung und Fähigkeiten aussuchen, sondern auch nach rassischen Gesichtspunkten und solchen der sexuellen Orientierung.
- Das macht auch die erste öffentlich bekanntgewordene Aktivität der neuen sozialistischen Wissenschaftsministerin Holzleitner in Österreich besonders widerlich. Denn sie will um Steuergeld jetzt jene Menschen aus den USA mit steuerfinanzierten Stipendien holen, die davon betroffen sind. Das heißt aber nichts anderes, als dass jene auf Steuerkosten kommen sollen, die für die Hamas demonstriert haben, die sich als Trans-, Schwulen- oder Gender-Aktivisten betätigt haben – und offensichtlich ohne objektive Prüfung ihrer wissenschaftlichen Qualitäten (hingegen ist in Österreich die Rückkehr eines aus Österreich stammenden Harvard-Professors abgelehnt worden, der "nur" seiner Kinder wegen nach Österreich zurückkehren will, obwohl er in Harvard ein eigenes Institut leitet, das die extrem spannende Beziehung zwischen Gehirn und IT-Elektronik erforscht. Aber er ist halt kein Gender-Schwadroneur oder Hamas-Bejubler ...).
- Besonders schlimme Beschädigungen der Meinungsfreiheit in Österreich erfolgen auf dem Gebiet der Medien:
- Diese Beschädigungen erfolgen durch Zwangsgebühren, die den ORF-Redaktionen einen jährlich 600 Millionen Euro schweren Startvorteil im medialen Wettbewerb geben, obwohl sie in keiner Weise Meinungsvielfalt sicherstellen, sondern ständig linke Hetze betreiben.
- Diese Gebühren zerstören die unabdingbare Voraussetzung jeder echten Meinungsfreiheit: dass alle Medien absolut gleich behandelt werden müssen, gleiche Chancen haben müssen, so wie etwa auch bei einer demokratischen Wahl alle Parteien gleich zu behandeln sind.
- Diese Beschädigungen erfolgen überdies durch die willkürliche und freihändige Vergabe von Bestechungsinseraten (und –"Kooperationen") durch Politiker aus Steuergeldern an willfährige Medien; dieses Skandals haben sich Politiker fast aller Parteien schon schuldig gemacht, aber nachweislich weitaus am meisten das knallrote Imperium des Wiener Rathauses.
- Dieser schwere Missbrauch macht es auch so besonders lächerlich, dass sich (insbesondere, aber nicht nur) die österreichische Linke über die Einschränkung der Medienfreiheit in Ungarn lustig macht. Dabei passiert dort absolut nichts, was nicht auch in noch viel üblerem Umfang in Österreich ebenfalls passieren würde.
- Besonders übel zu bewerten ist in Deutschland die anonyme Denunzierung einer Oppositionspartei als "gesichert rechtsextrem" durch einen politisch gelenkten Verfassungsschutz: Ohne dass dieser Verfassungsschutz seine möglicherweise vorhandenen "gesicherten" Beweise unabhängigen Gerichten vorlegen und dort auf Grund nachvollziehbarer Gesetze bewerten lassen muss, bedeutet das eine schlimme und willkürliche Diskriminierung der betroffenen Partei.
Der "Extremismus" in Österreich
Die Österreicher haben vielfach noch gar nicht mitbekommen, dass ihnen durch den Koalitionspakt ihrer neuen Regierung mindestens genauso Schlimmes bevorsteht. Denn in diesem Koalitionspakt kommt über 40 Mal eine Kampfansage an "Extremismus" oder "extremistisch" vor!
Dabei wird aber kein einziges Mal definiert oder gesagt, was "Extremismus" eigentlich genau ist. Dabei ist in jedem Rechtsstaat ganz eindeutig klar, dass ZUERST ganz genau das Verbotene definiert sein muss, bevor es bekämpft oder bestraft werden darf. Geschieht das aber bei einem so intensiv verwendeten Begriff wie dem "Extremismus" nicht, wird jedes Gesetz, jede Verordnung, jede Maßnahme zu seiner Bekämpfung eine Waffe totalitärer Willkür in den Händen der jeweiligen staatlichen Macht.
An zwei Stellen wird im Koalitionspakt auch von "Rechtsextremismus" gesprochen. Gegen diesen wird ein "Nationaler Aktionsplan" verkündet und ein jährlicher "Rechtsextremismus-Bericht" in Auftrag gegeben.
Es wird jedoch genausowenig wie bei "Extremismus" definiert, was das eigentlich sei, wofür so viel Steuergeld ausgegeben wird.
- Damit ist eindeutig klar, dass mit den Unterschriften auch des Obmannes der einst liberalkonservativen ÖVP und der angeblich liberalen Neos-Chefin vielfältige parteipolitische Kampfaktionen gegen die FPÖ mit Steuergeldern finanziert werden können.
- Damit ist eindeutig klar, dass diese steuerfinanzierten Kampfaktionen sich so wie in Deutschland sofort auch gegen die ÖVP wenden können, wenn diese sich erdreisten sollte, irgendwo mit der FPÖ zu kooperieren (so wie in Deutschland die staatlich subventionierten NGOs sofort Parteiquartiere der CDU attackiert haben, als diese bei einer einzigen Abstimmung mit der AfD gestimmt hat).
- Damit ist eindeutig klar, dass damit die SPÖ pauschal ermächtigt worden ist, so wie in Deutschland dubiosen Vereinen wie den "Omas gegen Rechts" Steuergeld zuzuschieben (der Finanzminister aus der Arbeiterkammer, der das als einziger noch verhindern könnte, wird wohl nichts dagegen tun).
- Damit ist jetzt schon eindeutig klar, dass das von der Gemeinde Wien finanzierte und schwer einseitig arbeitende "Dokumentationsarchiv" weiter fette Aufträge für seine Denunziationsaktionen auch aus Bundesmitteln erhält, obwohl es auch Teile der katholischen Kirche unter Extremismus einordnet.
- Damit ist jetzt schon klar, dass wie in Deutschland jeder, der die Abschiebung – lateinisch: Remigration – illegal gekommener Ausländer verlangt, als "Rechtsextremist" bezeichnet und verfolgt werden kann.
Der größte Skandal ist aber, dass nirgendwo in diesem famosen Koalitionspakt etwa von Linksextremismus die Rede ist, obwohl es eindeutig mehr Gewalttaten mit linken als mit rechten Motivationen gibt. Die von der SPÖ gerne zitierten "rechten" Taten aus Statistiken kommen nur dann zustande, wenn man reine Meinungsdelikte oder Hakenkreuzschmierereien dazu rechnet, wenn man nicht beachtet, dass ein Gutteil der anonym bleibenden Täter einen islamisch-antisemitischen Hintergrund hat.
Auf der Suche nach einer Definition des so breit attackierten "Extremismus" habe ich lediglich auf der Seite des zuletzt grün und jetzt rot geführten Justizministeriums (also ebenfalls nicht in einem korrekt beschlossenen Gesetzestext) etwas Definitionsähnliches gefunden. Dort heißt es: "Unter extremistischen Straftaten sind insbesondere Verfahren nach dem VerbotsG (auf Deutsch: Verbotsgesetz), wegen Terrorismusdelikten, sowie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verstehen."
Da in Österreich "Völkermord", "Kriegsverbrechen" oder "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" heute zum Glück eher kein nennenswertes Problem darstellen, da die im Verbotsgesetz geregelte "nationalsozialistische Wiederbetätigung" nur bei extrem heftiger Paranoia und nur mit Hilfe eines noch heftigeren Vergrößerungsglases eine relevante Bedrohung darstellt (es sei denn, man ordnet islamistische und pubertäre Hakenkreuzschmierer darunter) bleibt nach dieser Definition einzig der Terrorismus als relevante Form des Extremismus. Wenn man wirklich nur den Terrorismus meint, dann sollte man es aber auch sagen. Und jedenfalls auch diesen sauber definieren.
Das löst aber überhaupt nicht die rechtsphilosophische Tatsache, dass es pures Unrecht ist, ohne Definition und ohne offengelegte Beweise speziell und nur gegen undefinierte "Rechtsextremisten" zu kämpfen und den Steuerzahlern dafür auch noch Geld abzuknöpfen.
Die wahren Gründe und Motive für all das nennt man nicht:
- dass man damit ein totalitäres Universalvehikel zum totalitären Vorgehen gegen jeden geschaffen hat, den die Staatsmacht willkürlich als "Extremist" oder als "Rechtsextremist" einordnet,
- dass man damit die Meinungsfreiheit und sonstige Grundfreiheiten nach Belieben einschränken kann,
- last but not least, dass diese Klauseln als rein parteipolitische Bedingung der SPÖ in den Koalitionspakt hineingekommen sind, obwohl der Rechtsextremismus für die ÖVP (zu Recht) kein Problem gewesen ist, solange sie mit den Blauen Verhandlungen über eine Koalition geführt hat (die in keiner Weise am Extremismus-Thema, sondern am Streit ums Innenministerium und an der total kompromiss- und damit koalitionsunfähigen Persönlichkeit des Herbert Kickl gescheitert sind).
Besonders bedauerlich ist, dass all die angeführten Einschränkungen und Kastrierungen der Meinungsfreiheit nie auf irgendeinen erkennbaren Widerstand des Verfassungsgerichtshofs zu stoßen scheinen:
- obwohl dieser eigentlich vor allem anderen zum Schutz unserer Grund- und Freiheitsrechte da ist;
- obwohl ohne volle Meinungsfreiheit der Demokratie der wichtigste Lebenssaft entzogen ist;
- obwohl in der gesamten Menschheitsgeschichte die Entwicklung von Diktaturen immer ganz, ganz eng mit der Beseitigung der Meinungsfreiheit verbunden gewesen ist;
- obwohl schon im alten Rom ein absolutistischer Gottkaiser die immerhin rund 500 Jahre funktionierende römische Republik zugleich mit der Meinungsfreiheit und anderen (für die Nichtsklaven) tollen Freiheitsrechten – zertrümmert hat;
- obwohl die Mächtigen der Geschichte (und auch der angebliche Konsens von "99 Prozent der Wissenschaftler") unendlich oft geirrt und Wahrheiten als "falsche Tatsachenbehauptungen" bis zum Scheiterhaufen verfolgt haben, wie etwa die Aussagen, dass die Erde keine Scheibe ist, oder dass sie doch nicht den Mittelpunkt des Weltalls darstellt;
- obwohl die vor allem von Linksparteien und naiven oder ideologischen Richtern nach Österreich hereingeholten Moslems hier schon mehrmals lauthals die Diktatur eines Kalifats und damit die nach Nordkorea schlimmste auf dem Globus heute existierende Totalvernichtung der Meinungsfreiheit (und aller anderer Freiheiten) gefordert haben;
- obwohl sämtliche Entwicklungsstufen zum modernen Österreich, also insbesondere die Jahre 1781ff (Toleranzpatente), 1811 (ABGB), 1848, 1867, 1920, 1945, 1955 jedes Mal eng mit dem Ziel einer Vergrößerung der Meinungsfreiheit verbunden gewesen sind (mit noch größerer, globaler Perspektive könnte man auch noch das Christentum insbesondere in seinen ersten Jahrhunderten und Canossa 1077 mit der Relativierung des Absolutismus, die amerikanische Verfassung, das "Liberté" der französischen Revolution, den Hyde Park Corner, Voltaire samt allen anderen Denkern der Aufklärung und die Menschenrechtskonvention anführen: Auch da ging es immer in irgendeiner Weise um Freiheit, was immer körperliche und Meinungsfreiheit bedeutet).
Da kann man es nur als große historische Tragik bezeichnen, dass mit zunehmender Geschwindigkeit und ohne großen Widerstand aus der öffentlichen oder veröffentlichen Meinung in Europa und speziell in den deutschsprachigen Ländern begonnen worden ist, die Meinungsfreiheit wieder zu zertrümmern. Diese Zertrümmerung erfolgt nicht immer mit einem großen Vernichtungsschlag wie etwa bei den kommunistischen und nationalsozialistischen Umstürzen, sondern oft mit vielen kleinen, aber sehr gezielt gesetzten Schlägen.
Manche werden nun fragen, wie denn der Autor dieses Textes selbst Extremismus definieren würde, gegen den vorzugehen auch ohne sinistre parteipolitische Machtintentionen legitim wäre. Eine brauchbare Definition könnte in etwa so lauten:
"Extremismus ist jede Tätigkeit oder Aufforderung zu einer Tätigkeit, die mit politischen Gewaltaktionen oder Nötigungen zusammenhängt oder die auf eine Änderung von Verfassung oder Gesetzen durch andere Mechanismen als die von der Verfassung vorgesehenen abzielt."
Vor dem Hintergrund der konkreten Geschichte wäre das wohl auch noch durch den Satz zu erweitern:
"Extremistisch ist auch jede Aktion oder Äußerung, welche die totalitären Diktaturen von Nationalsozialismus, Kommunismus oder Kalifat wiederherzustellen oder grundlegend zu rechtfertigen versucht."
Jedenfalls dürfte die Regierung eines Rechtsstaates keine Sekunde lang etwas unter Berufung auf einen Kampf gegen "Extremismus" unternehmen, die nicht imstande ist, "Extremismus" sauber, verständlich und nachvollziehbar zu definieren. Das vierzig Mal zu tun ist im Grund genauso ein Verbrechen wie das, was man zu bekämpfen vorgibt. Denn die meisten und schlimmsten Verbrechen der Geschichte, die Gulags, Völkermorde und Konzentrationslager waren immer Taten einer Staatsmacht, nie die von Staatskritikern.
Die Entwicklung in Deutschland und Österreich ist besonders beklemmend, aber nicht grundlos: Sind doch bei ihnen die Epochen von Demokratie und Rechtsstaat viel kürzer als in den meisten anderen westlichen Demokratien.
Aber vielleicht, um doch noch mit einem kleinen Gedanken der Hoffnung zu enden, kommen die österreichischen, deutschen und europäischen Politiker sowie die Schmiere stehenden Höchstrichter dann zur Vernunft, wenn ihnen klar wird, dass ihre eigenen Aktionen dem von ihnen verachteten US-Vizepräsidenten Vance bei seiner großen Rede vor der Münchner Sicherheitskonferenz so präzise und stimmige Angriffspunkte geliefert haben.