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Sie schützen uns vor Falschfahrern, nicht vor Verbrechern

Sie schützen uns vor Falschfahrern, nicht vor Verbrechern

Die Einführung von Überwachungskameras, das Abhören fremder Dialoge ebenso wie die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse: Viele Entwicklungen beweisen eine geradezu genetische Tendenz der Staatsmacht, ständig noch übergriffiger zu werden, ständig unsere Rechte und Freiheit noch mehr einzuschränken. Diese Einschätzung trifft zu, egal, ob diese Staatsmacht nun in Form von Abgeordneten, Staatsanwälten oder Polizisten auftritt. Der aktuellste Anlass für diese Beobachtung: Auf Wunsch der rot-pinken Gemeinde Wien und des schwarzen ersten Wiener Gemeindebezirkes soll jetzt die Bundesregierung, in der genau dieselben Parteien sitzen, die Überwachung in diesen Bezirk einfahrender Autos durch Kameras erlauben.

Autofahrer sollen künftig bestraft werden, wenn sie nicht gleich nach 30 Minuten den Bezirk wieder verlassen haben oder in eine Garage gefahren sind – sofern sie nicht in jenem Bezirk wohnen. Diese Entwicklung ist gleich aus mehreren Gründen extrem seltsam und verlogen. Genauso wie es der krasse Missbrauch des Instruments der Untersuchungsausschüsse durch die FPÖ und der staatlichen Lauschlizenz durch die Staatsanwälte ist.

Beginnen wir aktuell mit den Kameras: Am widerlichsten ist zweifellos, dass wegen eines solchen marginalen Grundes plötzlich öffentliche Kameras installiert werden dürfen. Hingegen dürfen zur Verbrechensüberwachung und damit zur Abschreckung potentieller Übeltäter und damit zum Sichermachen unsicherer Gegenden österreichischer Städte keine öffentlichen Kameras aufgestellt werden. Selbst private Kameras dürfen keine Straße, keinen Gehsteig erfassen. Das ist eine widerliche Werteordnung des Gesetzgebers.

Insbesondere fällt dabei das Schweigen der vielen feministischen "Aktivistinnen" und all der weiblichen Abgeordneten auf, mit denen das Parlament jetzt in noch größerer Zahl beglückt ist. Dabei sind es ganz eindeutig vor allem Frauen (jüngere wie ältere), die sich in bestimmten Straßen besonders abends angesichts Zehntausender hormongeladener junger Männer unwohl fühlen, die linke Parteien und Angela Merkel aus dem islamischen und afrikanischen Raum aus angeblicher Humanität hereingeholt haben.

Die österreichischen Frauen dürfen daraus zweierlei lernen. Erstens: Sie und ihre Sicherheitsgefühle sind politisch halt nicht so wichtig wie die Wünsche der Einwohner des ersten Bezirkes, möglichst nicht von bezirksfremden Autos belästigt zu werden und alle dortigen Parkplätze für sich zu haben. Zweitens: Die vielen Frauen in der Politik sind offensichtlich mehr an Frauen-Quoten in Aufsichtsräten oder in den Kandidatenlisten der Parteien interessiert als an den echten Sorgen von Ottilie Normalverbraucherin.

Es ist auch rätselhaft, warum nur und ausgerechnet die Bewohner des ersten Bezirkes dieses Privileg erhalten, gibt es doch innerhalb der Ringstraße in den nichttouristischen Wohn- und Bürovierteln jetzt schon einen viel ruhigeren Straßenverkehr als in manchen anderen Bezirken. Es scheint auch keine objektiven Erhebungen zu geben, um die Notwendigkeit gerade dort zu beweisen. Da kann man fast darauf wetten, dass der Verfassungsgerichtshof – sofern er bei seiner Judikaturlinie bleibt – dieses ganze Einfahrtverbot aufheben wird, weil es keine objektive Begründung dafür gibt.

An sich ist nichts dagegen zu sagen, dass man die Autofahrer dazu bringen will, Garagen zu benutzen, statt lange im Kreis nach einem Parkplatz zu suchen. Jedoch müsste man solche Garagen dann halt auch wirklich rund um die Innenstadt anbieten. Jedoch müssten diese so konzipiert sein, dass man dort die Türen des Autos zum Aussteigen öffnen könnte, ohne dünn wie Lady Di zu sein. Jedoch müssten dann auch die Parkgebühren in Garagen preislich limitiert werden, sobald ihnen ein Gesetz Kunden zutreibt.

Was besonders unverständlich ist: Rot und Pink, die vom Wiener Rathaus aus diese Überwachungspläne forcieren, haben hingegen auf Bundesebene lange eine andere Form der Überwachung bekämpft, bei der auch noch immer völlig offen ist, ob sie in einer sinnvollen Art und Weise eingeführt wird: Das ist die Überwachung von elektronischer Kommunikation bei der polizeilichen Jagd auf Schwerverbrecher, auf Terroristen und auf die nationale Sicherheit gefährdende Spione. Rot und Pink scheint nicht einmal aufzufallen, dass das leicht widersprüchlich ist.

Dabei könnten die Überwacher bei Kameras wie Bundestrojanern ihre Möglichkeiten missbrauchen, bis hin zu Deals mit Detektivbüros, die herausfinden wollen, ob da jemand mit einem anderen Partner als dem ehelichen überaus zärtlich unterwegs ist beziehungsweise Botschaften austauscht. Wie sehr da Missbrauch möglich ist, hat man ja etwa gesehen, als ganz Österreich durch missbräuchlich an die Öffentlichkeit gelangte Chat-Inhalte, welche die WKStA-Staatsanwälte im Übermaß beschlagnahmt und ausgewertet hatten, erfahren hat, dass einer der Beteiligten homosexuell veranlagt ist.

Daher ist an sich der Kampf einiger Vereine, aber auch die Aversion mancher Politiker gegen solche Zugriffe verständlich. Jedoch gibt es da einen riesigen quantitativen Unterschied, der auch zu einem qualitativen wird: Bei den Autofahrern, die in die Innenstadt fahren wollen, geht es um das Abertausendfache der Zahl jener Menschen, bei denen eine solche Abhör- und Überwachungsaktion wirklich gerechtfertigt ist. Die Sicherheitsbehörden sprechen von ganz wenigen Fällen, von einer niedrigen zweistelligen Zahl im Jahr.

Dennoch muss klar sein: So notwendig es ist, jenem Teil des Staates alle notwendigen Möglichkeiten zu geben, der wirklich im Kampf gegen Mörder und Terroristen steht, so gefährlich wäre es, auch den anderen Teilen des Staates die gleichen Möglichkeiten zu geben, bei denen es um keine Blutdelikte geht, die noch dazu heftig zum Missbrauch neigen, wie man etwa bei der WKStA gesehen hat.

Nur: Kann man das wirklich trennen? Man kann es zumindest seriös versuchen, sodass es zu fast keinen Missbrauchsfällen kommen kann. Durch die Summe folgender Strategien:

  1. Indem man die Überwachung auf jene Fälle reduziert, bei denen die Polizei einem Richter beweisen kann, dass sie die Methode eines Staatstrojaners braucht, um einen konkret verdächtigen Terroristen oder staatsgefährlichen Spion überwachen oder überführen zu können. Das dürfen also nicht Richter des Wiener Straflandesgerichtes sein, wo solche Überwachungsanträge bekanntlich blindlings genehmigt und abgestempelt werden.
  2. Indem nur ein winziges, stets gleich bleibendes und auf Verlässlichkeit ausgesuchtes Team von Polizisten diese Überwachung durchführen darf.
  3. Indem erneut nur ein Richter – und zwar ein anderer als jener unter Punkt 1! – persönlich die bei der Überwachung gefundenen Inhalte auswerten darf und alles vernichten muss, was nicht in Richtung Terrorismus, Blutverbrechen oder Spionage geht.
  4. Indem die Verwertung von Zufallsfunden verboten wird, die nicht in die Kategorie gehören, für die solche Staatstrojaner einzig legitim sein dürfen.
  5. Indem erst danach allfällig gefundenes Material zu solchen schweren Delikten der Staatsanwaltschaft übergeben wird.
  6. Indem wirklich allen Beteiligten – Richtern wie Polizisten – strenge Strafen drohen, wenn sie eine dieser Regeln verletzen.

Der letztgenannte Punkt bezieht sich auf das Allerärgste am WKStA-Skandal: Kein Richter, der leichtfertig Hausdurchsuchungen genehmigt hat, ist je persönlich zur Verantwortung gezogen worden, wenn sich diese Genehmigung später als eindeutig rechtswidrig herausgestellt hat. Genauso wenig ist je einem Staatsanwalt etwas passiert, der rechtswidrig die Privatsphäre von Staatsbürgern verletzt, oder durch unberechtigt über Jahre erstreckte Verfahren Unschuldigen schwer geschadet hat, der aus Parteiräson die massive Korruption rund um das Wiener Rathaus ignoriert. Aber schwerer Amtsmissbrauch durch Staatsanwälte wird ja in unserem Rechtssystem nur dann als Delikt relevant, wenn andere Staatsanwälte oder der Justizminister dem nachgehen. Also nie (womit übrigens die Freiheitlichen diesbezüglich mit ihren Klagen über den "Tiefen Staat" absolut Recht haben – so sehr sie selber durch den Missbrauch der Institution Untersuchungsausschuss sich selber an anderer Front zum wissentlichen Mittäter des Tiefen Staates gemacht haben).

Solange diese sechs Bedingungen nicht fundamental gesichert sind, solange sollte man Polizei oder Justiz keinesfalls noch mehr Instrumente in die Hand geben. Denn unsere Grundrechte und die Demokratie sind wichtiger als deren Lust an der Verbrecherjagd.

Die Untersuchungsausschüsse

Noch ein anderes, strukturell gar nicht so entferntes Instrument, das sich die Staatsmacht schon vor etlichen Jahren selbst gegeben hat, sollte im Interesse von Demokratie und Grundrechten überhaupt wieder abgeschafft werden. Das wird jedes Mal deutlicher, wenn es angewendet wird: Das sind die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse. Denn sie haben praktisch nie zu sinnvollen Verwaltungs- oder Gesetzesreformen oder auch nur Vorschlägen dafür geführt, obwohl sie eigentlich zu diesem Zweck geschaffen worden sind. Sie sind vielmehr zu demokratieschädlichen Bühnen für gegenseitige Wahlkampf-Beschimpfungen auf Steuerkosten degeneriert. Und sie sinken jetzt überhaupt auf einen absoluten Tiefpunkt, da sie allen Ernstes zur Tribüne für die kranken Verschwörungstheorien eines Peter Pilz werden sollen, da endgültig der Rechtsstaat mit all seinen, wenn auch (siehe oben) dringend verbesserungswürdigen Kautelen eines Justizverfahrens ausgehebelt und zu einem hemmungslosen Tribunal von Politikern über andere Politiker werden soll.

Die Staatsmacht – in welcher ihrer drei Gewalten auch immer, ob als Exekutive, ob als Justiz, ob als Legislative – hat ganz offensichtlich stets die immanente Tendenz, übergriffig zu werden. Auch wenn er sich dann wundert, wenn sich die Menschen immer öfter von Staat und Demokratie angewidert abwenden.

PS: Noch eine Fußnote zum Einfahrtsverbot für den ersten Bezirk: Steckt da am Ende vielleicht gar nicht so sehr Bezirkspopulismus, sondern der heimliche Plan dahinter, Wiens Innere Stadt endgültig in eine Art Disneyland zu verwandeln, das nur noch für Touristen da ist? Das ist ja in Salzburgs Altstadt schon weitgehend und in dem kleinen Ort Hallstatt schon zur Gänze passiert. In Hallstatt glauben die Gäste aus China und Umgebung ja bereits wirklich, dass die dortigen Einwohner alle nur Schauspieler sind, die nur für die Touristen da sind, und dass diese daher klarerweise das Recht haben, dass diese geradezu dazu eingeladen sind, die privaten Gärten und Häuser zu betreten und samt menschlichem Inventar zu bewundern. Soll sich Ähnliches bald auch in Wiens oder Salzburgs Zentrum abspielen?

PPS: Auch Kameras an Autos sind in Österreich "natürlich" verboten. Dabei könnten durch diese Straßenrowdys diszipliniert, Menschenleben gerettet und unzählige Prozesse der angeblich so überlasteten Justiz verhindert werden, welche die straf- und zivilrechtliche Schuld an Unfällen mühsam herausfinden müssen. Aber was ist das alles gegen den Wunsch eines Bezirks, fremde Autofahrer zu vertreiben …